
Kosten und Platzvergabe
Vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle. Der Umfang orientiert sich nach dem individuellen Bedarf, ggf. nach den Arbeitszeiten der Eltern.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss für diese Kinder ausreichend viele und adäquate Betreuungsplätze vorhalten. Im Falle einer Förderung der Beiträge durch das zuständige Landratsamt wird entsprechend den Förderrichtlinien direkt an die Mini-Kita überwiesen.
Wenn die Betreuungskosten privat finanziert werden, können die Eltern oder Personensorgeberechtigten die Beiträge monatlich per Lastschrifteneinzug oder Überweisung zum ersten des Monats bezahlen.
Kosten/Betreuungszeiten:
1. Buchungskategorie: 8.00Uhr - 12.00Uhr I 4h | 600€
2. Buchungskategorie: 8.00Uhr- 13.00Uhr I 5h | 625€
3. Buchungskategorie: 8.00Uhr - 15.00Uhr I 7h | 650€
Essenspauschale ( Frühstück, Mittagessen, Snacks): 130€ Windelgeld: 10€
Spielgeld: 10€
Aufnahmegebühr: 500€